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Diese Charta setzt sich darür ein, dass eine Bewegung entsteht und wächst, die sich für fairere kulturelle Beziehungen innerhalb und zwischen Staaten und Weltregionen einsetzt.
Zu diesem Zweck formuliert die Charta acht Grundsätze für ein nachhaltiges, faires und respektvolles Umfeld für Künstler*innen, Kreative und andere Kulturschaffende und damit für die Sicherung der kulturellen Vielfalt weltweit.
Die vorliegende Fair Culture Charta unterstützt die Entstehung und Stärkung einer Bewegung mit dem Ziel, kulturelle Beziehungen innerhalb und zwischen Staaten und Weltregionen fairer zu gestalten. Sie enthält acht Prinzipien zur Förderung eines nachhaltigen, fairen und respektvollen Umfeldes für Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige, um so die kulturelle Vielfalt weltweit zu sichern. Wir, die Organisationen und Einzelpersonen, die diese Charta unterzeichnet haben, unterstützen die Fair Culture Bewegung und sind ihr daher beigetreten. Wir laden andere öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Organisationen, staatliche Stellen sowie Einzelpersonen ein, die Charta ebenfalls zu unterzeichnen. Mit unserer Unterschrift verpflichten wir uns, die Grundsätze der Charta mit Leben zu füllen und ihre Bekanntheit und Umsetzung zu fördern.
Wir sind Teil dieser Bewegung, weil wir davon überzeugt sind, dass Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige einen einzigartigen und transformativen Beitrag leisten – zum Wohl von Individuen, zum gesellschaftlichen Fortschritt und zum wirtschaftlichen Wohlstand auf der ganzen Welt, auch durch grenzübergreifenden Austausch. Wir glauben, dass sich diese transformative Kraft vor allem aus der großen Kraft der menschlichen Kreativität speist. Kulturelle Güter und Dienstleistungen haben zugleich wirtschaftlichen und kulturellen Charakter: Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige schaffen Einkommen und Beschäftigung – zugleich leisten sie einen enormen Beitrag zur Identität, zum Ideenreichtum und zum Erbe von Gemeinschaften weltweit.
Wir setzen uns für künstlerische Freiheit, faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene und verhältnismäßige Entlohnung ein. Daher wollen wir alle Hürden abbauen, die Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige daran hindern, ihre Kunst frei auszuüben und ihren Lebensunterhalt tragfähig zu verdienen. Wir wollen den rechtlichen Status von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen stärken, unabhängig davon, ob diese als Angestellte oder freiberuflich arbeiten, unabhängig davon, ob ihr beruflicher Status staatlich anerkannt ist, und unabhängig davon, ob sie kommerziell oder nichtkommerziell tätig sind. Wir beziehen in unsere Betrachtung auch Unternehmer*innen, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, Genossenschaften sowie Kollektive ein, deren Handeln im Einklang mit dieser Charta steht. Unser besonderes Augenmerk gilt gefährdeten und marginalisierten Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen, wobei wir auf fortbestehende systembedingte Ungleichheiten und Ungleichgewichte im Kulturaustausch auf lokaler, nationaler und globaler Ebene hinweisen.
Diese Charta stützt sich auf geltendes Völkerrecht, insbesondere auf die UNESCO-Empfehlung über die Stellung des Künstlers von 1980, das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, andere einschlägige völkerrechtliche Bestimmungen, darunter Übereinkommen und Normen der Weltorganisation für geistiges Eigentum und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie die UN-Nachhaltigkeitsagenda.
Die Charta stützt sich auch auf bestehende lokale, nationale und regionale Mechanismen ("regional“ bedeutet hier auf Ebene von mehreren Ländern eines Kontinents), einschließlich Rechtstexten und anderer Formen der politischen Steuerung. Sie stärkt bestehende Mechanismen durch neue Partnerschaften mit nichtstaatlichen Akteuren. Dadurch sollen die versprochenen Vorteile dieser Mechanismen die vorgesehenen Begünstigten spürbar erreichen, deren faire Behandlung sicherstellen und gewährleisten, dass Vereinbarungen, Zusammenarbeit und Beziehungen zwischen Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen einerseits und weiteren Akteuren im Kunst- und Kultursystem anderseits auf gerechtere Weise ausgestaltet sind.
Diese Charta ist inspiriert von den Erfolgen der „Internationalen Charta des Fairen Handels“ der Fairtrade-Bewegung. Diese hat gerechtere Handelsbeziehungen geschaffen und zur Verbesserung der Selbstorganisation und Lebensbedingungen von mehr als 2 Millionen Menschen in der Landwirtschaft beigetragen. Selbstverständlich erfordert der Handel mit kulturellen Gütern und Dienstleistungen ganz eigene Ansätze.
Diese Charta reagiert auch auf die heute entscheidende Rolle des digitalen Raums und die jüngst weit verbreitete Verfügbarkeit und rasche Entwicklung von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI). Für die Kultur- und Kreativbranche haben sie zugleich Chancen und neue Herausforderungen: Dazu zählen immer größere digitale Zugangsunterschiede und unethische bzw. ungerechte Geschäftsmodelle manch digitaler Plattformen.
Diese Charta unterstreicht die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte für die Aufrechterhaltung kreativer Produktivität und setzt sich für ihren in manchen Zusammenhängen nötigen Schutz ein.
Angesichts bestehender kontextspezifischer Schwächen von Kulturpolitik setzen sich alle Unterzeichnenden für die Verwirklichung fairer kultureller Beziehungen durch eine Politik auf ethischen Grundlagen ein, die für Freiheit, Gerechtigkeit und Fairness eintritt, wie sie in dieser Fair Culture Charta verankert sind.
Fair Culture als Bewegung will menschenwürdige Arbeitsbedingungen für alle Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige erreichen.
Fair Culture ruft öffentliche, private und zivilgesellschaftliche Einrichtungen sowie Verbraucher*innen und Publikum auf, sich für bessere Bedingungen im Kunst- und Kultursektor auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene einzusetzen.
Fair Culture will kulturelle und kreative Initiativen nachhaltiger machen, die Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sowie der Menschenrechte, auch im digitalen Raum, fördern und einen ausgewogeneren kulturellen Austausch und Zusammenarbeit erreichen.
Das ist es, was wir als Fair Culture bezeichnen.
Die Fair Culture Charta will die Achtung, den Schutz und die Verwirklichung der sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und weiteren Menschenrechte von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen fördern, indem gerechte Arbeitsbedingungen und ausgewogenerer Austausch auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene gewährleistet werden. Insbesondere durch:
Um die Ziele von Fair Culture zu erreichen, müssen die folgenden, in acht Prinzipien beschriebenen Verantwortlichkeiten anerkannt und erfüllt werden. Daraus folgt die Selbstverpflichtung, sich an alle diese Prinzipien zu halten; Fortschritte in bestimmten Bereichen dürfen dabei nicht zu Rückschritten in anderen führen.
Fair Culture erfordert die Achtung, den Schutz und die Erfüllung der Menschenrechte von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen. Sie haben das Recht, würdig behandelt zu werden, und das Recht, dass ihr beruflicher, sozialer und wirtschaftlicher Status im Einklang mit völkerrechtlichen Verpflichtungen geschützt und verbessert wird. Sie haben das Recht auf sichere, inklusive und menschenwürdige Arbeitsbedingungen, einschließlich einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung für die Inanspruchnahme ihrer Arbeit, gestützt auf starken Schutz geistiger Eigentumsrechte. Ethische und faire Arbeitsstandards, wie sie von der ILO festgelegt wurden, müssen umgesetzt und eingehalten werden. Dazu gehören Sicherungssysteme für den Schutz vor Lebensrisiken, sowie ein besonderer Einsatz für Künstlerinnen, weibliche Kreative und andere Kulturtätige im Kontext von Schwangerschaft, Geburt und deren Folgen. Tarifverhandlungen sind als bevorzugter Mechanismus zur Umsetzung von Arbeitsstandards und deren Anpassung an die Besonderheiten der Branche zu fördern. Zu diesen Rechten gehören insbesondere die Rechte an geistigem Eigentum.
Diese Verpflichtungen liegen in der kollektiven und individuellen Verantwortung aller am Kultur- und Kreativsektor beteiligten Akteure, z. B. Regierungen, öffentliche und private Organisationen/Unternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Gewerkschaften, Berufsverbände, kollektive Verwertungsgesellschaften oder einzelne Fachleute. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen, erfordert die Einführung und Umsetzung angemessener Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und gerechter Entlohnung. Angemessene Strategien und Maßnahmen sind auch in den Bereichen Ausbildung, soziale Sicherheit, Beschäftigung, steuerliche Bedingungen, Mobilität und Freiheit des künstlerischen Ausdrucks sowie für die Formalisierung des Sektors erforderlich, insoweit dies den Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen zugutekommt. Regierungen wird empfohlen, öffentliche Unterstützung und Subventionen von der Erfüllung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen und einer angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung abhängig zu machen.
Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu vielfältigen kulturellen Ausdrucksformen und Ressourcen. Im digitalen Raum ist Zugänglichkeit mehr als bloße Verfügbarkeit und Finanzierbarkeit; sie erfordert Auffindbarkeit vielfältiger Inhalte in verschiedenen Sprachen. Dazu gehören auch die Überwindung von erheblichen Unterschieden im digitalen Zugang und die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu kulturellen Ressourcen, welche Mitwirkung an der kreativen Schöpfung, Produktion, Verbreitung und Distribution von Inhalten ermöglichen.
Zugänglichkeit erfordert schwerpunktmäßig kulturelle und künstlerische Bildung sowie kulturelles Bewusstsein ab dem frühesten Kindesalter. Beides sollte auf allen Ebenen des Lernens integriert werden und für junge Menschen unabhängig von ihrem sozioökonomischen Status zugänglich sein; auch sollten die Verfügbarkeit und Schaffung von kulturellen und künstlerischen Räumen speziell für Kinder und Jugendliche gefördert werden.
Dies ist eine zwischen allen Akteuren geteilte Verantwortung, einschließlich öffentlicher Behörden und multinationaler Unternehmen, mit einzuhaltender Sorgfaltspflicht. Öffentliche und private Organisationen brauchen Selbstverpflichtungen, um jegliche Ungleichheiten und Hindernisse zu erkennen und zu beseitigen, die den Zugang und die Beteiligung verhindern können.
Der Zugang zu vielfältigen Inhalten sollte auf respektvolle Weise erfolgen, insbesondere in Fällen, in denen sich Inhalte auf unterrepräsentierte marginalisierte Gruppen bzw. Minderheiten beziehen. Indigene Gemeinschaften und solche mit afrikanischer Abstammung bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Solcher Respekt bedeutet auch, dass die Verwendung kultureller Ausdrucksformen von Anderen, die eine kulturelle Aneignung darstellen könnte, nicht ohne deren vorherige Zustimmung und gerechte Entschädigung erfolgt, und dass die Notwendigkeit eines ausgewogenen kulturellen Austauschs anerkannt wird.
Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige dürfen bei ihrer Beschäftigung (einschließlich Einstellung, Vergütung, Beförderung oder Kündigung) oder anderen beruflichen Tätigkeiten an keiner Stelle diskriminiert werden.
Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige haben die gleiche Würde und die gleichen Rechte, ungeachtet ihrer race (der englische Ausdruck race hat einen Bedeutungswandel unterlaufen, der im Deutschen nicht parallel vollzogen wurde, und wird daher hier unübersetzt verwendet), Hautfarbe, familiären Abstammung, Sprache, nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, der wirtschaftlichen oder sozialen Bedingungen bei Geburt, der Kaste, Religion, des Alters, Geschlechts, der Geschlechtsidentität und -ausdruck, der sexuellen Orientierung, des Familienstands, der elterlichen Pflichten, der Menstruation, einer Behinderung, des Gesundheitszustands, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder der politischen Meinung oder politischen Zugehörigkeit oder eines anderen Status im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen.
Insbesondere ist zu achten auf die spezifischen Bedürfnisse und die Stärkung der Rolle von Frauen sowie von solchen Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen, die marginalisierten Gruppen, Minderheiten und unterrepräsentierten Gemeinschaften angehören. Indigene Völker bedürfen besonderer Aufmerksamkeit, ebenso wie afro-indigene Gemeinschaften.
[1] Anm. der deutschen Übersetzung: Der englische Ausdruck race hat einen Bedeutungswandel unterlaufen, der im Deutschen nicht parallel vollzogen wurde, und wird daher hier unübersetzt verwendet. Er verweist auf eine soziale Konstruktion der Zuordnung von Menschen, die vor allem innerhalb rassistischer Kontexte/Systeme gesellschaftlich wirksam wird. Darüber hinaus wird race als sozialwissenschaftliche Analysekategorie zur Erfassung rassistischer Phänomene verwendet.
Die Berücksichtigung lokaler und langfristiger kultureller Entwicklungsbedürfnisse ist von entscheidender Bedeutung für jedes kulturelle Engagement zwischen öffentlichen und privaten Organisationen einerseits und Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen andererseits. Dazu gehören unter anderem der Aufbau von Kapazitäten, die Vermittlung von Fähigkeiten, der Infrastrukturausbau, die Unterstützung junger Kulturtätiger und tragfähige, blühende Marktstrukturen vor Ort.
Multinationale Konzerne und Großunternehmen tragen für solches Engagement aufgrund ihrer erheblichen Ressourcen eine besondere Verantwortung. Von ihnen wird aktiver Einsatz für einen innovativen, respektvollen und nicht-ausbeuterischen Austausch und langfristige Kooperationen erwartet; ebenso die Reinvestition eines Teils ihrer Gewinne in das nationale und lokale kulturelle und kreative Ökosystem, unter anderem zugunsten lokaler Gemeinschaften und im Hinblick auf die Stärkung der Kapazitäten von Genossenschaften und Kollektiven, um ihre Kunst und Kultur teilen zu können. Im Fair-Trade-Kontext bestimmter anderer Sektoren werden hierzu beispielsweise "Prämien" verwendet.
Der öffentliche Sektor muss mit seiner öffentlichen Kulturpolitik einer solchen kulturellen Entwicklung vor Ort Priorität einräumen und zugleich dafür sorgen, dass Großunternehmen die genannte Verantwortung wahrnehmen. Dies kann die Einführung demokratischer und inklusiver politischer Steuerungsprozesse erfordern, wobei Autonomie und Selbstbestimmung von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen bei Entscheidungen über die Verwendung einer denkbaren "Prämie" für die Entwicklung der lokalen Kunst und Kultur zu respektieren ist.
Vielfältige kulturelle Ausdrucksformen aller Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen sollen gleichberechtigt Zugang zu Märkten haben, egal ob diese lokaler, nationaler oder globaler Art sind, und ebenso solcher im digitalen Raum. Die Förderung von kulturellem Austausch sollte stets eine Bereicherung nationaler und lokaler Inhalte darstellen und niemals auf Kosten der Auffindbarkeit dieser Inhalte gehen. Bei der Ermöglichung des Marktzugangs verdienen Frauen sowie solche Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen, die marginalisierten Gruppen, Minderheiten und unterrepräsentierten Gemeinschaften angehören, besondere Aufmerksamkeit. Indigene Gemeinschaften ebenso wie solche mit afrikanischer Abstimmung brauchen ebenso besondere Aufmerksamkeit.
Vorzugsbehandlung (völkerrechtlicher Begriff aus Artikel 16 des UNESCO-Übereinkommens zur kulturellen Vielfalt) von kulturellen Ausdrucksformen, die auf dem Markt und insbesondere im internationalen Austausch unterrepräsentiert sind, ist eine Verpflichtung, die durch geeignete, effiziente und auch neue Mechanismen gestärkt werden muss. Solche Mechanismen sind auch erforderlich, um die Mobilität von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen zu erleichtern und zu unterstützen. Dazu gehören Bestimmungen wie bedarfsgerechte Visa, Arbeitsgenehmigungen, faire Steuerabkommen, vereinfachte Zollverfahren, Informationsressourcen in der jeweiligen Landessprache und der Zugang zu Kultur- und Bildungsinfrastrukturen wie Künstler*innenresidenzen, Kunstfestivals, internationale Messen und Austauschprogramme.
Staaten sollen keine Handelsverpflichtungen eingehen, die sie bei kulturpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen zugunsten des Schutzes und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in ihrem Hoheitsgebiet und im digitalen Raum einschränken könnten. Zu diesem Zweck wird für Handelsabkommen die Nutzung einer kulturellen Ausnahme oder kulturellen Freistellung zum Schutz dieser Interessen dringend empfohlen
Der Einsatz digitaler Technologien in der Kultur und Kreativwirtschaft sollte stets darauf ausgerichtet sein, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu bereichern und die menschliche Kreativität zu fördern, statt sie zu ersetzen. Dies gilt durchgängig, von der kreativen Schöpfung über Produktion und Postproduktion bis hin zur Verbreitung von Inhalten und zu deren Zugang. Insbesondere betrifft dies die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen, sei es generative KI oder die Anwendung von KI in der (Post-)Produktion oder bei Auswahl, Auffindbarkeit und in der algorithmischen Verbreitung.
Ansätze und politische Strategien für den Einsatz solcher Technologien sollen den Menschen derart in den Mittelpunkt stellen, dass dies für alle Beteiligten vorteilhaft und fair ist. Wie in der UNESCO-Empfehlung zur Ethik der künstlichen Intelligenz gefordert, sollte die Nutzung dieser Technologien mit den Menschenrechten in Einklang stehen. Sie sollte auch auf Transparenz, Rechenschaftspflicht und Erklärbarkeit sowie auf dem Schutz der Rechte am geistigen Eigentum und einer fairen Vergütung beruhen.
Die Wahrung der Rechte, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum, und dem Schutz der Privatsphäre, inklusive biometrischer Daten, sollten alle beteiligten Akteure als vorrangige Aufgabe verstehen; neue Ansätze auf Basis informierter Einwilligung werden nötig sein, um solche Schutzmaßnahmen so zu gestalten, dass sie trotz der raschen technologischen Entwicklung relevant und effizient sind. Den Zugang zu digitalen Werkzeugen, digitalen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kapazitäten gleichberechtigt zu gestalten sowie Ressourcen zur Überbrückung digitaler Zugangsunterschiede bereitzustellen, ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. Besonderes Augenmerk brauchen Gefahren, die sich aus der Konzentration von Marktmacht in der Technologiebranche ergeben.
Nachhaltigkeit bedeutet für die Kultur und Kreativwirtschaft, dass sie auch die Auswirkungen ihrer Aktivitäten und Praktiken auf die Umwelt, einschließlich auf die biologische Vielfalt und das Klima, mit Dringlichkeit minimieren und eindämmen.
Dies ist eine kollektive Verantwortung aller beteiligten Akteure, inklusive Regierungen, öffentlicher und privater Organisationen/Unternehmen, zivilgesellschaftlicher Gruppen, Gewerkschaften, Berufsverbänden, Verwertungsgesellschaften oder einzelner Künstler*innen, Kreativer und anderer Kulturtätiger.
Anzugehen sind gerade die negativen Umweltwirkungen digitaler Technologien sowie von Kulturveranstaltungen und Kulturarbeit mit großem CO2-Fußabdruck. Hier braucht es innovative und ganzheitliche Lösungen; denkbar sind stärker dezentralisierte Ansätze. Ausgewogene Lösungen als Element eines „gerechten Wandels“ sollten gerade auch das Ziel verfolgen, dass der Sektor weiterhin gedeihen kann und negative Auswirkungen auf den Lebensstandard und die Rechte von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen minimiert werden. Achtung der Umwelt bedeutet auch Anerkennung der Tatsache, dass Gemeinschaften, Länder und Regionen gemeinsam, aber in unterschiedlichem Maße für Umweltzerstörung und Klimawandel verantwortlich sind.
Die Achtung der Umwelt in und durch Kultur und Kreativwirtschaft heißt gerade auch, dass kulturelle und künstlerische Bildung, künstlerische Ausdrucksformen, Veranstaltungen und Initiativen die Kraft von Kunst und Kultur nutzen sollen, Empathie zu wecken, unsere Errungenschaften in Frage zu stellen, nach neuen Bedeutungen zu suchen, sich alternative Zukünfte vorzustellen, zu experimentieren, anzuregen und zu verstärken und zum Handeln für den Erhalt der Umwelt und für den gesellschaftlichen Wandel zu inspirieren.
Um mehr Respekt und Wertschätzung für die kreativen Beiträge von Künstler*innen, Kreativen und anderen Kulturtätigen zu erreichen, ist das Bewusstsein der Öffentlichkeit und der Verbraucher*innen entscheidend. Ein solches Bewusstsein kann auch Bemühungen mit dem Ziel besserer Arbeitsbedingungen, einer gerechten Entlohnung und der Grundrechtswahrung auch im digitalen Raum stärken. Jede Gelegenheit zur Schärfung des Bewusstseins für die Bedeutung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen muss genutzt werden; besonderes Augenmerk verdient es, dass der Zugang zu kulturellen Ausdrucksformen, die vor Ort und in lokalen Sprachen geschaffen und produziert werden, garantiert sicherzustellen ist.
Kulturelle und künstlerische Bildung ist ein wirksames Instrument, um das Bewusstsein für Fair Culture zu fördern, insbesondere bei einem jüngeren Publikum im digitalen Raum. Zielgerichtete Maßnahmen zum Aufbau und zur Förderung der Fair Culture-Bewegung sollten ergriffen und unterstützt werden.
Hiermit lädt die Fair Culture Charta alle interessierten Akteure ein, sie zu unterzeichnen und sich ihr anzuschließen. Die Einladung richtet sich an Regierungen, andere öffentliche Organisationen, Privatunternehmen, zivilgesellschaftliche Gruppen, Künstler*innen, Kreative und andere Kulturtätige sowie einzelne Bürger*innen. Mit der Unterzeichnung der Fair Culture Charta bekunden sie und verpflichten sie sich, die Ziele und Grundsätze der Charta zu unterstützen, sie in geeigneter Weise umzusetzen beziehungsweise rechtlich zu verankern und zur Entstehung und Stärkung einer Fair Culture-Bewegung beizutragen.
Während die Charta einen allgemeinen Rahmen vorgibt, muss die Anwendung auf bestimmte Sparten der Kultur und Kreativwirtschaft sowie in verschiedenen Ländern und Regionen weiter ausgearbeitet werden. Als nächstes sollen spezifische Pläne und Leitlinien in transparenten, partizipatorischen Prozessen ausgearbeitet und unter Einbeziehung aller relevanten Interessengruppen in den jeweiligen Kontexten umgesetzt werden.
Diese Charta ist ein „lebendes Dokument“ und kann bei erheblichem Bedarf überarbeitet werden. Jeder Überarbeitungsprozess wird den Unterzeichnenden im Voraus mitgeteilt, um Transparenz und Beteiligung zu gewährleisten. Überarbeitungen werden im Rahmen transparenter und inklusiver Prozesse durchgeführt, die effiziente Abstimmungsprozesse zwischen den Unterzeichnenden der Charta sicherstellen.
Warum sollten SIE die Charta unterzeichnen? Sollten Sie sich dazu entscheiden, erklären Sie damit, dass Sie den Inhalt der Charta unterstützen und dass Sie unsere Absicht weiterer künftiger Schritte unterstützen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, erhöhen Sie die Zahl der Partner und Verbündeten von Fair Culture und damit die Sichtbarkeit, Glaubwürdigkeit und Legitimität.
Die Unterzeichnung der Charta ist für Sie mit keinerlei rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Das bedeutet aber auch, dass die Unterzeichnung der Charta keine „Zertifizierung“ darstellt und Ihnen nicht erlaubt, Aussagen über die Qualität Ihrer Geschäftspraktiken in Bezug auf die Charta zu machen. Die Unterzeichnung der Charta berechtigt Sie nicht dazu, ein Logo oder ein Siegel zu verwenden.
Erfahren Sie mehr über den Prozess und die an der Formulierung der Charta beteiligten Expert*innen.
On behalf of the partner consortium for Fair Culture /
Au nom du consortium partenaire du mouvement Fair Culture /
En nombre del consorcio asociado de Cultura Justa /
Im Namen des Partnerkonsortiums für Fair Culture:
German Commission for UNESCO /
Commission allemande pour l'UNESCO /
Comisión alemana para la UNESCO /
Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Martin-Luther-Allee 42
53175 Bonn
Germany / Allemagne / Alemania / Deutschland
+49 228 60497 100
info@fair-culture.org
Dr. Lutz Möller (responsible / responsable /verantwortlich),
Friederike Kamm, Juliane Baumgarten, Zsuzsanna Aszodi
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